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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle der Fotografin Michaela Jeitler (im Folgenden Fotograf genannt) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1.2 Abweichungen oder Sonderregelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten und schriftlichen Vereinbarung.

1.3 “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positiv
e, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)


2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Dem Fotografen steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Lichtbildern nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

2.2  Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.

2.3 Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

2.4 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen an den Auftraggeber über.

2.5 Eine kommerzielle Nutzung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung im Sinne einer Lizenz Vereinbarung und ist zudem kostenpflichtig. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte  übertragen werden.

2.6 Eine Bearbeitung der Fotoaufnahmen durch den Auftraggeber oder durch Dritte ist nicht gestattet.

2.7 Bei der Verwertung der Lichtbilder muss der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

2.8 Die Verwendung der Lichtbilder im Internet/den Social Media ist zu privaten Zwecken gestattet, sofern dafür die auf dem gelieferten Datenträger im Ordner Web-Dateien befindlichen Dateien verwendet werden und der Urheber wie folgt genannt wird:

Michaela Jeitler/Miduna Fotografie oder www.miduna-fotografie.de
 
2.9 Die Negative/Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative/Roh-Daten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.



3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

3.1 Die Kosten für die Herstellung der Lichtbilder trägt der Auftraggeber. Als Grundlage für die Abrechnung gelten die zum Zeitpunkt des Shootings aktuellen Preise von Miduna Fotografie/Michaela Jeitler, welche auf der Website www.miduna-fotografie.de einsehbar sind. Die angegebenen Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

3.2 Neben dem anfallenden Honorar für das Shooting sind vom Auftraggeber auch die Kosten für eventuell gebuchte Zusatsleistungen und möglicherweise anfallende Nebenkosten (Reisekosten, Modelhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) zu tragen.

3.3 Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung herbeizuführen.

3.4 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages bleiben die Lichtbilder oder anderer bestellten Fotoprodukte Eigentum des Fotografen.

3.5 Die bestellten Lichtbilder werden dem Auftraggeber erst nach vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrages übergeben.

3.6 Mit Zahlung des vereinbarten Honorars an den Fotografen sind sämtliche Ansprüche abgegolten.
Spätere Bearbeitungen sind im Honorar nicht enthalten.

3.7 Wird das Fotoshooting durch den Kunden abgebrochen, ist das vollständige Honorar für das Shooting fällig.

3.8 Über eine Dauer von 12 Monaten (ab Rechnungsdatum) ist es möglich gegen Kostenübernahme Nachbestellungen zu tätigen. Hierfür werden die Lichtbilder, die zur Auswahl in der Onlinegalerie zur Verfügung gestellt wurden, vom Fotografen gespeichert. Nach diesen 12 Monaten kann eine Nachbestellung im Einzelfall noch möglich sein, ist seitens des Fotografen aber nicht mehr gewährleistet.



4. Haftung

4.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben.

4.2 Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf wenn nichts anderes Vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4.3 Der Fotograf haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Auftraggeber, die im Zusammenhang mit dem vom Fotografen erstellten Lichtbildern stehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt allein dem Auftraggeber.

4.4 Des Weiteren haftet der Fotograf nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, außerhalb seines Verantwortungsbereiches.

4.5 Für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder haftet der Fotograf nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Foto-/Datenträgermaterials.

4.6 Während des gesamten Fotoshootings liegt die Aufsichtspflicht für Kinder bei den Eltern.



5. Allgemeine Fristen, Liefertermine

5.1 Dem Auftraggeber werden Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahmedatum die entstandenen Lichtbilder zur Ansicht in einer Onlinegalerie zur Verfügung gestellt, damit der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann.

5.2 Der Fotograf trifft vor Bereitstellung der Bilder eine Vorauswahl und bearbeitet diese nach eigenem Ermessen und Geschmack (Belichtung, Farbstimmung, Beschnitt). Nach Bereitstellen der Lichtbilder in der Onlinegalerie hat der Kunde einmalig die Möglichkeit Wünsche bezüglich der Weiterverarbeitung zu äußern. Eine Umsetzung der Wünsche ist seitens des Fotografen jedoch nicht verpflichtend und liegt in dessen Ermessen.

5.3 Auch bei dem zur Auswahl zur Verfügung gestelltem Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG. Das Bildmaterial ist Eigentum des Fotografen. Dem Auftraggeber ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.

5.4 Nach Bekanntgabe der Auswahl der Lichtbilder und eventuell gebuchten Zusatzleistungen erfolgt die Übermittlung der Rechnung. Erst nach Zahlung des fälligen Betrages beginnt die Weiterverarbeitung der Daten.

5.5 Der Fotograf bemüht sich den Auftrag innerhalb von vier Wochen nach Zahlungseingang abzuschließen. Diese Frist ist aber nur dann verbindlich wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Für Fristüberschreitungen haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5.6 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die  Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

5.7 Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig über eine Dauer von 12 Monaten (ab Rechnungsdatum). Danach ist er berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative / Daten unwiderruflich zu vernichten.



6. Reklamation

6.1 Eine Reklamation der gelieferten Produkte ist innerhalb von 14 Tagen nach Lieferdatum möglich. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als funktionsfähig und einwandfrei abgenommen. Eine Reklamation ist dann nicht mehr möglich.

6.2 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Der Auftraggeber kann sich auf der Webseite (www.miduna-fotografie.de) vorab davon ein Bild machen und eventuelle eigene Wünsche in einem Vorgespräch per E-Mail oder telefonisch äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine dem Fotografen. Ist der Auftraggeber im Nachhinein mit der technischen und/oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet und Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.



7. Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Stornierung

7.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich pünktlich zu dem vereinbarten Termin zu erscheinen. Verspätungen seitens des Auftraggebers werden von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt dem Fotografen, davon im Einzelfall abzuweichen.

7.2 Wird die für die Durchführung des Auftrages, insbesondere die für das Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

7.3 Ein vereinbarter Termin zwischen dem Auftraggeber und dem Fotograf sind in jedem Fall wahrzunehmen. Sollte der Fotograf auf Grund höherer Gewalt oder Krankheit einen Termin nicht wahrnehmen können, bemüht er sich um einen Ersatztermin, der Auftraggeber verzichtet auch auf Schadensersatz gegenüber dem Fotografen.

7.4 Sollte es dem Auftraggeber nicht möglich sein, den vereinbarten Termin wahrzunehmen, muss dies frühzeitig mit dem Fotografen besprochen werden. Absagen bis zu 7 Tage vor dem vereinbarten Termin sind kostenfrei möglich, danach können Storno- bzw. Ausfallgebühren in Höhe von 25% des Auftragswertes in Rechnung gestellt werden. Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, erhöhen sich die Gebühren auf 50% des voraussichtlichen Auftragswertes. Sollte eine Terminreservierungsgebühr vom Kunden entrichtet worden sein, so wird diese von dem Fotografen nur bei höherer Gewalt oder Krankheit zurück erstattet.

7.5 Ist es dem Fotografen aufgrund von höherer Gewalt, Unfall- oder Krankheit nicht möglich den Auftrag auszuführen, verzichtet der Auftraggeber auf Schadensersatzforderungen.



8. Datenschutz, Drittanbieter

8.1 Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrags bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

8.2 Folgende personenbezogene Daten werden vom Fotografen erhoben, gespeichert und verarbeitet und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden:

   - Name, Adresse
   - Telefonnummer
   - E-Mail-Adresse
   - Bankverbindung

Die dafür durchgeführte EDV erfolgt auf der Grundlage geltender Gesetze und ist für das Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses notwendig.

8.3 Zur Erbringung der vereinbarten Leistung ist es notwendig Drittanbieter (Onlinegalerie, Druckerei, Buchhaltung) hinzuzuziehen.
8.4 Auf Verlangen des Auftraggebers können alle personenbezogenen Daten korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Allerdings haben die gesetzlichen/steuerlichen Aufbewahrungspflichten Vorrang.



9. Sonstiges

9.1 Dem Auftraggeber oder auch dessen Begleitung ist es nicht gestattet während dem Fotoshooting, neben dem Fotografen, Fotoaufnahmen oder Videos von den zu fotografierenden Personen zu machen. Hiervon ausgenommen sind sogenannte Making-of-Bilder. Aufgrund der Wahrung des Persönlichkeitsrechtes des Fotografen und von möglichen Betriebsgeheimnissen, ist vor Veröffentlichung dieser Bilder allerdings die Zustimmung des Fotografen erforderlich.

9.2 Aufgrund der gängigsten verwendeten Farbräume von Fotolaboren, Bildschirmen und anderen Ausgabemedien besitzen die vom Fotografen erstellten Dateien den Farbraum sRGB und eine Farbtiefe von 8 Bit. Die Bildauflösung beträgt bei Dateien mit voller Auflösung 300 dpi, bei Web-Dateien 150 dpi. Benötigt der Auftraggeber Dateien mit anderen Farbräumen, Farbtiefen oder Auflösung ist der Fotograf noch vor der Bearbeitung der Lichtbilder darüber zu informieren.



10. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.


11. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.


Stand: Juni 2019, Änderungen vorbehalten

 

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